Die Feuerbestattung
Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschereste in einer Urne.
Bevor die Einäscherung stattfinden kann, ist es in Sachsen vorgeschrieben, dass ein Amtsarzt oder Rechtsmediziner die zweite Leichenschau durchführt. Erst nach der Freigabe durch das Gesundheitsamt kann die Einäscherung stattfinden.
Die Asche des Verstorbenen kann auf einem Friedhof in Wahlgräbern, Reihengräbern oder Urnengemeinschaftsanlagen beigesetzt werden. Eine Beisetzung in einem Friedwald, auf hoher See oder an einem Baum ist ebenfalls möglich.
Die christlichen Kirchen erkennen die beiden Bestattungsarten an.
Die Bestattungsfrist beginnt 48 Stunden bis max. 8 Tage (ohne Wochenenden und Feiertage) nach Eintritt des Todes. Die Asche muss innerhalb von 6 Monaten beigesetzt werden.
