Die Erdbestattung
Die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg war bis vor kurzem noch die am häufigsten verbreitete Bestattungsform in unserer Region.
Man kann grundsätzlich entscheiden zwischen einem Wahlgrab oder einem Reihengrab. Beim Wahlgrab kann die Lage je nach Friedhofsordnung ausgesucht werden. Der Erwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Es wird der Reihe nach bestattet.
In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in einer vorhandenen Wahlgrabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes, diese gilt in Sachsen mindestens 20 Jahre.
Die Bestattungsfrist beginnt 48 Stunden bis max. 8 Tage (ohne Wochenenden und Feiertage) nach Eintritt des Todes.